Regierungsverordnung Nr. 302 / 1948 Coll.
Verordnung über die Finanzberichte der Regionalen Nationalkomitees und über die Übertragung bestimmter Finanzbehörden an die Steuerverwaltungen
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.