Regierungsverordnung Nr. 301 / 2022 Coll.

Regierungsverordnung über die Besatzung von Soldaten im aktiven Dienst und die Mitglieder der Zollverwaltung der Tschechischen Republik, die Aufgaben der Polizei der Tschechischen Republik im Zusammenhang mit der vorübergehenden Wiedereinführung der internen Grenzkontrolle wahrzunehmen

Gültig Verordnung In Kraft seit 09.10.2022
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Regierungsverordnung
vom 5. Oktober 2022
über die Besatzung von Soldaten im aktiven Dienst und die Mitglieder der Zollverwaltung der Tschechischen Republik, die Aufgaben der Polizei der Tschechischen Republik im Zusammenhang mit der vorübergehenden Wiedereinführung der internen Grenzkontrolle zu erfüllen
Die Regierung bestellt gemäß § 22 Abs. 1 und 2 des Gesetzes Nr. 273 / 2008 Slg., der Polizei der Tschechischen Republik und gemäß Gesetz Nr. 219 / 1999 Slg., über die Streitkräfte der Tschechischen Republik, geändert:
§ 1
Um die Aufgaben der Polizei der Tschechischen Republik zu erfüllen, um die innere Ordnung und Sicherheit zu gewährleisten, um das Leben, die Gesundheit und das Eigentum von Personen zu schützen und Sicherheitsmaßnahmen im Zusammenhang mit der vorübergehenden Wiedereinführung der inneren Grenzkontrolle durchzuführen, werden maximal 40 Soldaten im aktiven Dienst und 20 Mitglieder der Zollverwaltung der Tschechischen Republik aufgerufen.
§ 2
Die Soldaten im aktiven Dienst und die Mitglieder der Zollverwaltung der Tschechischen Republik führen die mit Waffen und Zwangsvollstreckungsmitteln verhängten Aufgaben in dem in Abschnitt 4 festgelegten Umfang durch.
§ 3
Der Verteidigungsminister bezeichnet Soldaten im aktiven Dienst, einschließlich militärischer Ausrüstung und Ausrüstung, um die in Abschnitt 1 genannten Aufgaben zu erfüllen. Der Finanzminister ernennt Mitglieder der Zollverwaltung der Tschechischen Republik, einschließlich Technologie und Ausrüstung, um die in Abschnitt 1 genannten Aufgaben zu erfüllen.
§ 4
Soldaten im aktiven Dienst und Mitglieder der Zollverwaltung der Tschechischen Republik, die gemäß § 1 die Aufgaben der Polizei der Tschechischen Republik wahrnehmen, haben die Befugnis und Pflichten eines Mitglieds der Polizei der Tschechischen Republik in dem Maße, wie in § 2, 3, 9, 10 bis 13, 18, 20, 24 bis 27, 34 bis 37, 40 bis 43, 48 bis 59, 62, 63, 110, 111, 114 und § 115 des Gesetzes Nr. 273 /
§ 5
(1) Diese Verordnung tritt am 9. Oktober 2022 in Kraft.
(2) Diese Verordnung läuft am 25. Januar 2023 aus.
Ministerpräsident:
Prof. Dr. Fiala, Ph.D., LL.M., v. r.
1. Stellvertretender Ministerpräsident und Innenminister:
Mgr.
Verteidigungsminister:
Mgr. Chernochová v. r.

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungDekret der Regierung Nr. 301 / 2022 Coll. über die Besetzung von Soldaten im aktiven Dienst und Mitglieder der Zollverwaltung der Tschechischen Republik, die Aufgaben der Polizei der Tschechischen Republik im Zusammenhang mit der vorübergehenden Wiedereinführung der internen Grenzkontrollen durchzuführen
Art der VorschriftVerordnung
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum07.10.2022
In Kraft seit09.10.2022
In Kraft bis-
Status Gültig
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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