Regierungsverordnung Nr. 30 / 1950 Coll.
Verordnung über Transfers zwischen öffentlichen Rentensystemen und nationalen (öffentlichen) Rentensystemen und öffentlichen Rentensystemen
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.