Dekret Nr. 3 / 2018 Coll.

Verordnung zur Änderung des Erlasses Nr. 378 / 2010 Slg., zur Festlegung der Artenliste der gewachsenen Pflanzen, geändert durch Dekret Nr. 42 / 2014 Slg., und andere damit zusammenhängende Regelungen

Gültig In Kraft seit 24.01.2018
3
ERKLÄRUNG
vom 3. Januar 2018
zur Änderung des Erlasses Nr. 378 / 2010 Slg., zur Erstellung einer Artenliste von Kulturpflanzen, geändert durch das Erlass Nr. 42 / 2014 Slg., und anderer damit zusammenhängender Regelungen
Das Landwirtschaftsministerium bestimmt gemäß § 3 (14) e, § 3a (11), § 4 (15) a), § 6 (8) c) und d) und § 35c (5) des Gesetzes Nr. 219 / 2003 Coll., über die Einbringung von Saatgut und Vermehrungspflanzen und über die Änderung bestimmter Gesetze (Gesetz über die Zirkulation von Saatgut und Saatgut), geändert durch Gesetz Nr. 178 / 2006 Coll.

ČÁST PRVNÍ

Änderung der Verordnung zur Festlegung der Artenliste gewachsener Pflanzen
Čl. I
Verordnung Nr. 378 / 2010 Slg., zur Festlegung der Artenliste der gewachsenen Pflanzen, geändert durch Dekret Nr. 42 / 2014 Slg., wird wie folgt geändert:
1. Am Ende der Fußnote 1 wird der Satz "Durchführungsrichtlinie der Kommission (EU) 2016 / 2109 vom 1. Dezember 2016 zur Änderung der Richtlinie 66 / 401 / EWG des Rates hinsichtlich der Aufnahme neuer Arten und des botanischen Namens der Art Lolium x boucheanum Kunth in die gesonderte Zeile eingefügt."
2. In Nummer 1.2.1 des Anhangs wird "Lolium x boucheanum Kunth" durch Lolium x hybridum Hausskn ersetzt.
3. Im Anhang unter Nummer 1.2.3. Andere Futterpflanzen werden durch "Tangerines" ersetzt.

ČÁST DRUHÁ

Änderung des Erlasses über die Probenahmeanforderungen, Verfahren und Methoden der Saatgut- und Saatgutprüfung
Čl. II
Verordnung Nr. 61/2011 Slg. über die Anforderungen an die Probenahme, Verfahren und Verfahren zur Prüfung von Saatgut und Saatgut, geändert durch die Verordnung Nr. 410/2013 Slg., wird wie folgt geändert:
1. Am Ende der Fußnote 1 wird der Satz "Durchführungsrichtlinie der Kommission (EU) 2016 / 2109 vom 1. Dezember 2016 zur Änderung der Richtlinie 66 / 401 / EWG des Rates hinsichtlich der Aufnahme neuer Arten und des botanischen Namens der Art Lolium x boucheanum Kunth in die gesonderte Zeile eingefügt."
2. In Anhang 1 lesen die Nummern 2.1 bis 6:
"2.1. Methoden der inkrementellen Probenahme
2.1.1. Punkt (Nobbe) Probe
(1) Es besteht aus einem Rohr mit einer Öffnung am spitzen Ende. Das Saatgut gelangt durch das Rohr und wird in einen geeigneten Behälter gesammelt. Der minimale Innendurchmesser der Nobbe-Probenahmeeinrichtung muss so breit sein, dass der freie und glatte Fluss von Samen und Verunreinigungen in die Probenahmeeinrichtung ermöglicht wird. Der äußere maximale Probendurchmesser beträgt fünfmal den maximalen Probensamendurchmesser. Die Breite des Loches im Probengehäuse beträgt mindestens den doppelten maximalen Durchmesser der in der Charge vorkommenden Probensamen oder Verunreinigungen, die Länge des Loches beträgt das Drei- bis Vierfache der Breite des Loches.
(2) Bei der Verwendung ist die Probenahmeeinrichtung mit einer nach unten weisenden Öffnung in den Saatgut unter einem Winkel von etwa 30 ° relativ zur horizontalen Ebene einzusetzen. Die in die erforderliche Tiefe eingeführte Probe muss um 180 ° um die Längsachse gedreht und dann mit stetig abnehmender Geschwindigkeit aus der Verpackung entfernt werden, wobei sie sanft schüttelt, um einen gleichmäßigen Samenstrom zu erhalten. Das Saatgut wird in einem geeigneten Behälter gesammelt.
2.1.2. Zweigehäuse-Abtastvorrichtung
(1) Es besteht aus einem Innenrohr, das frei in das Innere des Außenrohres passt, das jedoch so dicht ist, dass weder Samen noch Verunreinigungen in den Spalt zwischen sich einrutschen können. Das Außenrohr weist ein festes spitzes Ende auf. Die Löcher werden in die Wände beider Rohre geschnitzt, so dass der innere Rohrraum durch Verdrehen beider Rohre gegeneinander geöffnet und geschlossen werden kann. Die empfohlenen Abmessungen der Probenahmeeinrichtung sind: die Länge der Probenahmeeinrichtung, so dass die Probenahmeeinrichtung die gegenüberliegende Wand der Verpackung erreicht; bei vertikaler Probennahme von Beuteln muss die doppelschalen Probenahmeeinrichtung den Boden der Beutel erreichen; die Breite des Loches beträgt mindestens den doppelten maximalen Durchmesser der im Los vorhandenen Samen oder Verunreinigungen; die Länge der Öffnung beträgt mindestens die doppelte Breite des Loches; die maximale Länge der Öffnung kann insgesamt abgetastet werden. Der minimale Innendurchmesser der beiden Schalenproben muss so breit sein, dass ein freier und glatter Fluss von Samen und Verunreinigungen in die Probenahmevorrichtung ermöglicht wird.
(2) Die zweischalige Abtasteinrichtung kann in einer horizontalen, vertikalen oder schrägen Position verwendet werden. Eine zweischalige Probenahmevorrichtung mit in Spiralen angeordneten Löchern, die von Spitze zu Griff allmählich geöffnet werden, kann nur für Samen verwendet werden, die kleiner sind als der Samen der Art Triticum aestivum.
(3) Wird eine doppelschalige Probenahmeeinrichtung vertikal eingesetzt, so muss sie entweder Fächer aufweisen, die den Innenraum der Probenahmeeinheit in mehrere Kammern unterteilen oder in eine Spirale angeordnete Löcher aufweisen.
(4) Die Probe wird in geschlossenem Zustand in das Saatgut eingeführt, das Rohr muss sich drehen, so dass die Risse des Innenrohrs geöffnet und leicht geschüttelt werden, um mit dem Saatgut zu füllen. Es wird dann wieder verschlossen, abgezogen und in einen geeigneten Trichter oder auf einem geeigneten Pad entleert. Der Verschluss muss so durchgeführt werden, dass der Saat nicht beschädigt wird. Eine einzige inkrementelle Probe gilt als Gesamtgehalt einer solchen Probenahmeeinrichtung, nicht als Inhalt einer ihrer Kammern.
2.1.3. Muster für große Kosten und Schüttgut
(1) Diese Art der Probenahmeeinrichtung kann für Samen verwendet werden, die weniger als das Saatgut der Art Triticum aestivum sind.
(2) Es besteht aus einer separaten Kammer, die am Handgriff befestigt ist. Der untere Teil der Kammer ist eine konische Form mit einem spitzen Ende. Um eine größere Tiefe zu erreichen, kann der Handgriff durch Verschrauben anderer Befestigungen allmählich verlängert werden. In der Kammer ist ein Schließsystem vorhanden, das entweder durch einen Ring an der Außenseite des Werkzeuges oder durch einen mit einer Tür verbundenen Flügel oder ein von einer Feder gedrücktes Ventil gebildet sein kann. Einige dieser Proben können geschlossen werden, bevor sie von der Probenahmestelle abgezogen werden, andere können nicht geschlossen werden, so dass die gefüllte Kammer in geöffnetem Zustand herausgezogen wird. Für alle Arten kann der minimale Innendurchmesser der Kammer etwa 35 mm und 75 mm hoch sein.
(3) Die Probe muss in geschlossenem Zustand in das Saatgut eingebracht werden, sanft gedrückt, so dass die Spitze die gewünschte Position erreicht, ca. 10 cm zurückgezogen oder gedreht (nach dem Dichtungssystem), leicht geschüttelt, um mit dem Saatgut vollständig zu füllen, wenn möglich sorgfältig geschlossen, herausgezogen und in einen geeigneten Behälter entleert. Der Verschluss muss so durchgeführt werden, dass der Saat nicht beschädigt wird.
2.1.4. Handprobenahme
(1) Die Probenahmemethode eignet sich am besten für folgende Gattungen: Agryron, Agrostis, Alopecurus, Anthony anthus, Arrhenatherum, Bromus, Cynthia, Cynosurus, Dactylis, Descampsia, Elytrigia, Festuca, Holcus, Lolium, Panicum, Poa und Trisetum. Dieses Verfahren eignet sich auch am besten für die Probenahme von Samen, die durch die Verwendung von Proben wie großen Samenbeinen, Samen mit Flügeln oder Samen mit geringer Feuchtigkeit sowie für Sämlinge und Samenmatten beschädigt werden könnten.
(2) Für die Sammlung von inkrementellen Mustern von Händen von Samen in Paketen sind alle Stellen innerhalb von Paketen zugänglich. Hierzu kann die Verpackung während der Probenahme teilweise oder vollständig entleert werden. Pakete, in denen alle Schichten des Saatguts durch normale Öffnung nicht zugänglich sind, müssen geschnitten, abgetastet und dann wieder verpackt werden.
(3) Die Handentnahme erfolgt durch Einsetzen einer sauberen offenen Hand in die erforderliche Tiefe des Saatgutes, Klemmen der Handfläche und Herausziehen der Hand, wodurch sichergestellt wird, dass die Finger um das erfasste Saatgut festgeklemmt werden, so dass kein Saatgut aus der Hand entweichen kann.
2.1.5. Probenahme mittels einer automatischen Abtasteinrichtung
2.1.5.1. Verwendung einer automatischen Abtasteinrichtung
(1) Bei der Verpackung sind Teilproben aus dem Saatgutstrom zu entnehmen.
(2) Anforderungen an den Betrieb einer automatischen Abtasteinrichtung
a) die inkrementellen Proben gleichmäßig über ihren Querschnitt aus dem Saatgutstrom entnommen werden und die Häufigkeit ihrer Entnahme durch einen Zeitschalter gesteuert werden, wobei die Intervalle zwischen den inkrementellen Proben gleichmäßig sind;
b) die Inkrementalproben durch eine Leitung von der Abtasteinrichtung zum Behälter im Sammelschrank geführt werden;
c) die Samen dieser Einrichtung dürfen nicht durch Reflexion oder anderweitig außerhalb der Sammelbehälter fallen;
d) der Inhalt eines Schiffes muss der Größe der Gesamtprobe entsprechen;
e) Der Sammelschrank ist abschließbar;
f) der Probenahmeschrank, die Zeitschalter und alle Saatverwaltungsverbindungen von der Probenahmeeinheit zum Sammelschrank zu verschließen sind;
(g) das Probenahmemittel darf das Saatgut zwischen den Samen aufgrund ihrer Größe, Hoverness oder Pluralität nicht beschädigen oder auswählen.
(3) Die automatische Probenahmeeinrichtung ist nach den technologischen Bedingungen des Herstellers zu installieren, und ihr Betrieb zur amtlichen Probenahme wird vom Institut genehmigt.
(4) Bei Verwendung einer automatischen Probenahmeeinrichtung zum Zwecke der amtlichen Probenahme muss diese Probenahmeeinrichtung nur einem zugelassenen Probenahmebetreiber verschlossen und zugänglich sein.
(5) Zusätzliche Anforderungen an den Betrieb und die Sicherheit einer automatischen Abtasteinrichtung
a) die Probenahmeeinrichtung einschließlich des Zeitschalters in ein verschließbares Gehäuse einzusetzen;
b) die Rohrleitung zwischen der Probenahmeeinrichtung und dem Sammelschrank muss so lange sein, dass der Fall von Saatgut in das Sammelgefäß keine Schädigung des ausgefallenen Saatguts verursachen kann;
c) wenn der Verteiler über den Sammelschrank aufgeteilt und dupliziert wird, ist eine Probe für das Labor der Reinigungsstation in einen Behälter außerhalb des Sammelschranks zu sammeln;
d) Der Sammelschrank ist fest am Boden befestigt und gegen jede Verlagerung gesichert, die sich selbst öffnet und folgende Bedingungen erfüllt:
1. es dürfen keine Löcher in der Schale vorhanden sein, die nicht ein Loch für die Saatgutversorgung, ein Schlitz für den Einsatz der Fahrkarte, der die Losnummer angibt, eine Öffnung für den Ausgang des externen Kontrollmechanismus der Drehvorrichtung mit Sammelbehältern und ein ausreichend großes Handhabungsloch für die Entnahme von Probensammelgefäßen;
2. innen eine Drehvorrichtung mit einzelnen Sammelbehältern. Die Steuerung dieser Vorrichtung muss so ausgelegt sein, dass es möglich ist, das fünfte Rad in nur einer Richtung innerhalb von 360 ° außerhalb des Gehäuses zu betreiben, ohne dass die Möglichkeit einer Umkehrung besteht; die Rückwärtsbewegung des fünften Rades oder eine Drehung in die Ausgangsstellung ist nur möglich, wenn der Schrank geöffnet ist,
3. die einzelnen Behältnisse gleichmäßig verteilt werden müssen, so daß, auch wenn mehr Saatgut vorhanden ist, die Probe nicht durch Mischen von Saatgut aus mehreren Behältnissen abgebaut werden kann,
4. der Schlüssel zum Schrank hat einen Sample Maker, der zweite Schlüssel wird in der Muster-gesiegelten Umschlag in der zuständigen Reinigungsstelle gespeichert,
e) die Zeitintervalle des Schalters so einzustellen, dass in der Zeit, die für die Reinigung des Saatgutlots benötigt wird, die Probenahme solcher Inkrementalproben durchgeführt wird, was etwa dem Vierfachen der Laborprobe entspricht.
(6) Entspricht die Zeitimpulseinstellung nicht der Kapazität des Sammelbehälters, so können zwei Sammelbehälter mit der vorgeschriebenen Markierung für eine Probe aus einer Charge verwendet werden.
(7) Der Betrieb der automatischen Probenahmeeinrichtung ist in dem Buch der automatischen Probenahmeeinrichtung mit Daten zu erfassen, die identisch sind mit den Angaben auf den Blättern, die in die Sammelbehälter geworfen werden, ergänzt durch Art, Vielfalt und Gewicht der Probe. Dieses Register wird vom Personal des Instituts überprüft.
2.1.5.2. Verfahren zum Betrieb einer automatischen Abtasteinrichtung
(1) Vor dem Reinigen des Saatguts muss der Betreiber ein Ticket mit der Losnummer, Datum und Stunde des Starts der Reinigung des Loses in den Sammelbehälter mit einem Schlitz und Aufzeichnung im Buch des automatischen Probenahmegeräts werfen.
(2) Nach Abschluss der Reinigung des Loses wird der Bediener wieder ein Ticket mit der Losnummer, das Datum und die Stunde der Fertigstellung der Reinigung des Loses werfen und im Buch des automatischen Probenahmegeräts aufzeichnen.
(3) Sie drehen den Drehtisch einen Ort, so dass unter der Saatversorgung ein leerer Container ist, und werfen das Ticket für das nächste Los.
(4) Das Verfahren muss so oft wiederholt werden, wie die Anzahl der Lose zwischen der individuellen amtlichen Probenahme von Proben durch das Probenahmemittel oder wenn die Kapazität des Sammelschranks ausreicht.
2.1.5.3. Probenahmeverfahren
(1) Die Probe nimmt Sammelproben aus dem Kabinett und bereitet ein Labor, eine Reserve und gegebenenfalls eine andere amtliche Probe vor, überprüft die Übereinstimmung der Daten auf den beiden Blättern, die mit den Daten in den vorgelegten Aufzeichnungen in den Behälter geworfen werden.
(2) Nachdem alle Proben entnommen worden sind, werden die Sammelbehälter auf eine Drehvorrichtung zurückgesetzt, die an die Ausgangsposition angepasst und der Sammelschrank geschlossen und verschlossen werden muss.
(3) Hat die Probe im Sammelbehälter nicht die erforderliche Masse, so ist die gesamte neue Probenahme von Hand durchzuführen.
2.1.6. Manuelle Probenahme von Saatgutstrom
Beim Befüllen der Verpackung können Teilproben aus dem Saatgutstrom mit Handwerkzeugen entnommen werden, sofern die Inkrementalproben gleichmäßig über ihren Querschnitt aus dem Saatgutstrom entnommen werden und die Samen aus dem Instrument nicht reflektiert oder sonst spontan aussahen.
3. Anzahl der inkrementellen Proben in Bezug auf Art und Anzahl der Pakete
(
(a) Bei Packungen mit 15 bis 100 kg Saatgut ist die in Tabelle 1 genannte Mindestanzahl an Inkrementalproben anzugeben:
Tabelle 1 - Mindestanzahl von inkrementellen Proben, die in Packungen mit bis zu 100 kg Saatgut entnommen wurden
Počet obalů v partiiMinimální počet dílčích vzorků
15 dílčích vzorků
2 – 43 dílčí vzorky z každého obalu
5 – 82 dílčí vzorky z každého obalu
9 – 151 dílčí vzorek z každého obalu
16 – 3015 dílčích vzorků, každý z jiného obalu
31 – 5920 dílčích vzorků, každý z jiného obalu
60 – 15430 dílčích vzorků, každý z jiného obalu
155 – 4001 dílčí vzorek z každých 5 obalů, každý vzorek z jiného obalu
401 – 56680 dílčích vzorků, každý z jiného obalu
567 a více1 dílčí vzorek z každých 7 obalů, každý vzorek z jiného obalu
b) Bei Packungen mit weniger als 15 kg Saatgut wird die Verpackung in Probenahmeeinheiten von höchstens 100 kg, wie 20 Packungen mit 5 kg, 33 Packungen mit 3 kg oder 100 Packungen mit 1 kg, zusammengeführt. Die Probenahmeeinheiten gelten dann als Verpackung und Probenahme gemäß Tabelle 1.
c) Bei Saatgut in Pellets, Granulaten, Samenbändern und Samenmatten werden Packungen mit weniger als 300 000 Samen in Probenahmeeinheiten von höchstens 2 000 000 Samen zusammengeführt. Die Probenahmeeinheiten gelten dann als Verpackung und Probenahme gemäß Tabelle 1.
(2) Bei der Probenahme von Saatgut in Packungen mit mehr als 100 kg Saatgut (einschließlich Bulksaat) oder aus einem Saatgutstrom während des Füllens von Packungen ist die Mindestanzahl an Einzelproben gemäß Tabelle 2 zu beachten:
Tabelle 2 - Mindestanzahl von inkrementellen Proben, die für Saatgut in Packungen mit mehr als 100 kg Saatgut oder aus einem Saatgutstrom entnommen wurden
Hmotnost partieMinimální počet dílčích vzorků
do 500 kgnejméně 5 dílčích vzorků
501 až 3 000 kgjeden dílčí vzorek z každých 300 kg, nejméně
však 5 dílčích vzorků
3 001 až 20 000 kgjeden dílčí vzorek z každých 500 kg, nejméně
však 10 dílčích vzorků
20 001 a více kgjeden dílčí vzorek z každých 700 kg, nejméně
však 40 dílčích vzorků
(3) Bei einer Probenahme mit einer Anzahl von Packungen von 15 oder weniger ist die gleiche Anzahl von inkrementellen Proben unabhängig von ihrer Größe aus jedem Paket zu entnehmen. In den Tabellen 1 und 2 ist die Mindestanzahl an inkrementellen Proben, die für verpacktes Saatgut (seed pelleted, inkubiert, granuliert, Meeresboden und Matten) entnommen werden, angegeben.
4. Probenahme zur Bestimmung von Lagerschädlingen
(1) Für die Bestimmung der Lagerschädlinge sind die inkrementellen Proben unmittelbar in einen luftdichten Behälter zu entnehmen und die so gewonnene Gesamtprobe wird direkt zur Analyse gesendet. Die Proben werden abwechselnd entnommen
(a) vom Boden der Tasche (bis 200 mm hoch),
b) ein Teil eines Beutels von mehr als 200 mm aus der Umfangsschicht;
c) Teil eines Beutels über 200 mm aus der Innenschicht.
(2) Die Anzahl der inkrementellen Proben ist in Tabelle 1 angegeben.
(3) Halbproben sind in Schüttgutverpackungen und Schüttgut an Orten, an denen Lagerschädlinge erwartet werden können (Cloudyplätze, Orte in der Nähe des Bodens, Wände usw.).
(4) Die Probengröße zum Nachweis von Schädlingen in der Lagerung entspricht dem vorgeschriebenen Gewicht für die Laborprobe, ausgenommen Öl- und Faserpflanzen, für die 250 g vorgeschrieben sind.
5. Herstellung der Gesamt- und Laborprobe
(1) Die aggregierte Probe wird durch Zusammenfügen der Inkrementalproben erhalten, wenn sie gleichförmig erscheinen. Wenn die inkrementellen Proben nicht gleichmäßig erscheinen, wird die Probenahme des Loses gestoppt. Werden die Inkrementalproben direkt in einem einzigen Behälter gesammelt, so kann der Inhalt des Behälters nur dann als Sammelprobe betrachtet werden, wenn das Saatgut im Behälter einheitlich erscheint. Ansonsten kann der Inhalt des Behälters nicht verwendet werden, um eine Laborprobe zu erhalten. Bei der Vermischung der Gesamtprobe durch wiederholte Verwendung eines der mechanischen Teiler darf die Probe nicht manuell zwischen jeder Verwendung des Engels gemischt werden.
(2) Ist es schwierig, die aggregierte Probe unter Lagerbedingungen zu vermischen und zu reduzieren, wird sie dem Labor zur Reduktion zugeführt. Dies gilt nur, wenn eine Reserveprobe nicht erforderlich ist. Ist die Gesamtprobe in geeigneter Größe, so ist sie als Laborprobe ohne Reduktion zu betrachten.
(3) Die Laborprobe, die Reserveprobe und gegebenenfalls jede andere Probe auf Antrag des Lieferanten wird durch Mischen und Verkleinern der Zuschlagsprobe auf die entsprechende Größe nach einer der folgenden Verfahren hergestellt und kann bei der Verkleinerung einer Probe kombiniert werden; bei einer großen Gesamtprobe kann eine der inkrementellen Probenahmeverfahren verwendet werden.
(a) Mechanische Trennung ist für alle Saatgutarten geeignet, außer für stark ausbreitende Arten. Es sind verschiedene Arten von mechanischen Teilern durchzuführen, die folgende Anforderungen erfüllen:
1. mindestens einen repräsentativen Teil der Gesamtmenge der geteilten Probe vorzusehen,
2. das heterogene Material oder die Mischung von Samen unterschiedlicher Größe und unterschiedlichen physikalischen Eigenschaften von Samen und Zusatzstoffen richtig zu teilen,
3. es darf keine Veränderung der Zusammensetzung des Cutoff-Materials und der Funktion der Dilly während der Teilung (elektrostatische Ladung, Erfassung und zusätzliche Freisetzung bestimmter Komponenten) geben;
4. eine konstante Arbeitsgeschwindigkeit von bewegten Teilen von mehr als 1 m / s und der Durchmesser der Wege, durch die das Material hindurchtritt, mindestens das 2,5-fache der maximalen Saatgutgröße;
5. ein konstantes Trennverhältnis mit einer Toleranz von ± 3 % erhalten.
b) Methode der Trennung von Händen - seine Verwendung ist auf die Familien Anthony Anthananthus, Arrhenatherum und Trisetum beschränkt. Für alle anderen Arten kann es nur verwendet werden, um Testproben im Gesundheitsprüflabor zu erhalten. Das Saatgut wird gleichmäßig auf eine glatte, saubere Oberfläche aufgespreizt, mit einer geraden Kante mit einem Spatel gründlich vermischt und in einen Stapel gebildet, der dann insgesamt halb, dreimal in einer Reihe geteilt wird, so daß acht Teile gebildet werden. Diese werden in zwei Reihen von vier angeordnet und dann alle ungeraden Teile zusammen gemischt und alle gleichmäßigen Teile zusammen, wodurch zwei Hälften der ursprünglichen Saatgutmenge.
c) Methode der Trennung durch Löffel - empfohlen für die Herstellung einer Probe für die Gesundheitsprüfung, für andere Tests beschränkt auf Arten mit Samen kleiner als Weizensamen. Nach der Vormischung wird das Saatgut gleichmäßig auf ein nicht mehr geschütteltes Tablett aufgeschüttet und das Saatgut von mindestens fünf zufällig ausgewählten Stellen mit einem Löffel und Spatel gesammelt.
d) Geänderte Halving-Methode - das Werkzeug besteht aus einem Tablett und einem Gitter, das den Boden der Hälfte der kubischen Zellen fehlt. Nach der Vormischung wird das Saatgut gleichmäßig auf das Gitter verteilt. Nach dem Anheben des Rasters bleibt etwa die Hälfte der Probe auf dem Tablett.
(4) Nach Erhalt einer Prüfprobe oder einer halben Prüfprobe wird der Rest der Laborprobe vor der Vorbereitung der nächsten Prüfprobe oder halben Prüfprobe wieder gemischt.
(5) Bei der Vorbereitung der Probe für den Feuchtigkeitstest ist es erforderlich, Änderungen des Feuchtigkeitsgehalts der Probe zu minimieren. Das Saatgut darf während der Reduktion der Probe nicht mehr als 30 Sekunden außerhalb der Luft ausgesetzt werden. Es kann durch Vermischen des Saatgutes entweder in seiner Verpackung mit einem Löffel oder mit einem zweiten ähnlichen Behälter, der an der Öffnung des Probenbehälters angebracht ist, und durch Vermischen des Saatgutes mit dem Überlauf von einem Behälter zum anderen geschehen. Das Saatgut wird dann von mindestens drei verschiedenen Stellen mit einem Löffel genommen und das so erhaltene Saatgut wird zusammengeführt.
(6) Bei Saatgutbändern und Saatgutmatten sind Teile der Bänder oder Matten zufällig zu entnehmen.
(7) Wird eine der genannten Divisionen zur Herstellung einer Probe aus pelletiertem Saatgut verwendet, darf die Tropfenhöhe 250 mm nicht überschreiten.
6. Probenahme von Saatgutkartoffeln
(1) Probenahme für die Gesundheit
Die Probenahme von Pflanzkartoffeln zur Bestimmung von Krankheitsbefall erfolgt entweder direkt aus Saatgut oder aus Lagern. Die Proben werden von den Kontroll-, Revisions- und gegebenenfalls von einer Menge Saatgut entnommen, für das keine Probenahmen aus der Kultur durchgeführt wurden.
(a) Verfahren zur Probenahme von Saatgutkartoffeln aus Saatgutkulturen:
1. die aggregierte Probe muss durch Zusammenfügen von fünf inkrementellen Proben gewonnen werden, die aus fünf verschiedenen Positionen des Schachbretts, die sich über das Grundstück verteilt haben, jeweils aus zwei benachbarten Zeilen in jedem der 11 aufeinanderfolgenden Stapel entnommen werden müssen,
2. ein oder zwei Samengrößen-Röhrchen werden von jedem Mahlkörper gesammelt. Bei der Entnahme von zwei Knollen ist ein Knollenröhrchen in die Laborprobe und der andere in die Feldversuchsprobe einzutragen.
3. Eine Probe enthält 110 Röhren.
b) Ist eine Probe nicht aus dem Erntegut entnommen, so sind Knollen mit einer durchschnittlichen Größe aus gespeichertem Saatgut zu entnehmen, wobei eine Probe 110 Knollen enthält.
(2) Probenahme von Saatgut zur mechanischen Analyse
a) Teilproben von Pflanzkartoffeln nach der Ernte sind zufällig zu entnehmen, indem beide Hände, einschließlich grober Verunreinigungen, gehalten werden, so dass die Probe den durchschnittlichen Saatgutzustand darstellt;
b) wenn die Analyse der Probe nicht an Ort und Stelle durchgeführt wird, wird sie zur Analyse in Verpackungen gesendet, die nach dem Muster in Anhang 2 trocken, sauber und gut atmungsaktiv sein müssen. Die Verpackung wird vom Lieferanten geliefert.
3. In Anhang 1 Nummer 9.1.3 Das Prüfverfahren ist "10 000", ersetzt durch" 2 500".
4. In Anhang 1 wird nach Tabelle 11 Folgendes eingefügt:
"Für eine mittlere Anzahl von Samen einer anderen Pflanzenart (JRD) größer als 138 wird der tolerierte Bereich mit folgender Formel berechnet und auf die nächste ganze Zahl aufgerundet:
Für N = 5-9: R = durchschnittliche Anzahl der Samen JRD × 5,44
Für N = 10- 19: R = durchschnittliche Anzahl der Samen JRD × 6,11
Für N = 20: R = durchschnittliche Anzahl der Samen JRD × 6,69 '.
5. In Anhang Nr. 1 wird nach Tabelle 11 Teil 2 Folgendes eingefügt:
"Für eine mittlere Anzahl von Samen einer anderen Pflanzenart (JRD) größer als 138 wird der tolerierte Bereich mit folgender Formel berechnet und auf die nächste ganze Zahl aufgerundet:
Für N = 5-9: R = durchschnittliche Anzahl der Samen JRD × 6,82
Für N = 10- 19: R = durchschnittliche Anzahl der Samen JRD × 7,65
Für N = 20: R = durchschnittliche Anzahl der Samen JRD × 8,38 '.
6. Anhang 3 (2) (7) lautet wie folgt:
"(7) Aufzeichnung des Ergebnisses der Ernteschau
(a) einen Transponder in Form einer Liste von Saatgutpflanzen erhalten, die die erforderlichen Daten auf dem Propagator, dem Plot, der Ernte und dem Precrops enthalten;
(b) wird vom Überseeler in den Arbeitsrekord eingetragen und sofort in die Aufzeichnung der Ernteausstellung im Informationssystem des Instituts eingetragen;
c) nach Überprüfung aller abgeschlossenen Daten ist es die Grundlage für die Fertigstellung der Ausstellung der Ausbreitungskultur im Informationssystem des Instituts und durch Fernzugriff das Ergebnis der Ausstellung der Ausbreitungskultur für die Inspektion durch den Lieferanten freizugeben, der einen Antrag auf Anerkennung der betreffenden Ausbreitungskultur gestellt hat.
7. In Anhang 5, Tabelle 1, einschließlich Erläuterungen 1 bis 3, lautet:
"Tabelle 1
Druh - českyDruh - latinskyMaximální hmotnost partie2)
(kg)
Minimální hmotnost laboratorního vzorku
(g)
Minimální hmotnost zkušebního vzorku pro rozbor čistoty
(g)
Minimální hmotnost zkušebního vzorku
(g)
Minimální hmotnost vzorku na vegetační zkoušku
(g / ks)
1234567
Anýz vonnýPimpinella anisum10 0007077050
ArtyčokCynara cardunculus10 0009009090050
Bér italský (čumíza, mohár)Setaria italica10 00090990150
Bob polníVicia faba30 0001000100010002000
Bob zahradníVicia faba30 0001000100010002000
Bojínek hlíznatý3)Phleum nodosum10 0005011075
Bojínek luční-3)Phleum pratense10 0005011075
BrokoliceBrassica oleracea10 0001001010020
Celer bulvový Celer řapíkatýApium graveolens10 000251105
CibuleAllium cepa10 0008088070
Cibule sečkaAllium fistulosum10 0005055070
Cizrna beraníCicer arietinum30 0001000100010001000
CukrovkaBeta vulgaris20 00050050500200
Čekanka hlávková Čekanka pro pukyCichorium intybus10 0005055025
Čekanka průmyslováCichorium intybus10 00050550100
Černý kořenScorzonera hispanica10 0003003030030
ČesnekAllium sativum10 0002022020
Čičorka pestráSecurigera varia10 00010010100100
ČirokSorghum bicolor30 00090090900200
Čirok x čirok súdánská trávaSorghum bicolor x
S. sudanense
30 00030030300200
Čirok súdánská trávaSorghum sudanense10 00025025250200
Čočka jedláLens culinaris30 00060060600500
Čtyřboč (špenát novozélandský)Tetragonia tetragonoides20 00010002001000150
EchalionAllium cepa10 0008088070
Endivie kadeřavá EskariolCichorium endivia10 0004044010
Fazol obecný keříčkový
Fazol obecný pnoucí
Phaseolus vulgaris30 00010007001000500
Fazol šarlatovýPhaseolus coccineus30 000100010001000500
FenyklFoeniculum vulgare10 0001801818070
Festulolium-3)X Festulolium10 000200660200
Hořčice bíláSinapis alba10 00040020200250
Hořčice černáBrassica nigra10 000100440250
Hořčice sareptskáBrassica juncea10 000100440250
Hrách polní (včetně pelušky)Pisum sativum30 000100090010001000
Hrách cukrový Hrách dřeňový Hrách kulatosemennýPisum sativum30 000100090010001000
ChilliCapsicum annuum10 0001501515010
ChřestAsparagus officinalis20 00010001001000100
JečmenHordeum vulgare30 000100012010001000
Jestřabina východníGalega orientalis10 00025020200200
Jetel alexandrijskýTrifolium alexandrinum10 000400660300/1501)
Jetel lučníTrifolium pratense10 000300550300/1501)
Jetel nachovýTrifolium incarnatum10 000500880300/1501)
Jetel plazivýTrifolium repens10 000200220200/1001)
Jetel prostředníTrifolium medium10 000300550300/1501)
Jetel zvrácený (perský)Trifolium resupinatum10 000200220300/1501)
Jetel zvrhlý (švédský)Trifolium hybridum10 000200220300/1501)
Jílek hybridní3)Lolium x hybridum10 000200660350/2001)
Jílek mnohokvětý3)Lolium multiflorum10 000200660350/2001)
Jílek vytrvalý3)Lolium perenne10 000200660350/2001)
KadeřávekBrassica oleracea10 0001001010020
Kapusta hlávkováBrassica oleracea10 0001001010020
Kapusta krmnáBrassica oleracea10 00020010100250
Kapusta růžičkováBrassica oleracea10 0001001010020
KardaCynara cardunculus10 0009009090050
KedlubenBrassica oleracea10 0001001010020
KerblíkAnthriscus cerefolium10 0006066020
KmínCarum carvi10 000200880200
Komonice bíláMelilotus albus10 00050550300/1501)
Konopí setéCannabis sativa10 00060060600500
Kopr vonnýAnethum graveolens10 0004044040
Kopyšník (plod)Hedysarum coronarium10 0001000303001000
Kopyšník (semeno)Hedysarum coronarium10 00040012120400
Koriandr setýCoriandrum sativum10 0004004040040
Kostřava červená3)Festuca rubra10 000100330200
Kostřava drsnolistá3)Festuca trachyphylla10 000100530200
Kostřava luční3)Festuca pratensis10 000100550200
Kostřava ovčí3)Festuca ovina10 0001002,530200
Kostřava rákosovitá3)Festuca arundinacea10000100550200
Kostřava vláskovitá3)Festuca filiformis100001002,530200
Kozlíček polničekValerianella locusta100007077025
Kukuřice (mimo cukrové a pukancové)Zea mays40 000100090010001000
Kukuřice cukrová Kukuřice pukancováZea mays20 000
(40 000)
100090010001000
KvětákBrassica oleracea10 0001001010020
LenLinum usitatissimum10 00030015150150
Lesknice kanárskáPhalaris canariensis10 00040020200200
Lesknice menšíPhalaris minor10 00020020200200
Lesknice rákosovitáPhalaris arundinacea10 00030330200
Lesknice vodní3)Phalaris aquatica10 000100450200
Lilek vejcoplodýSolanum melongena10 0001501515010
Lipnice bahenní3)Poa palustris10 000500,55150
Lipnice hajní3)Poa nemoralis10 000500,55150
Lipnice luční3)Poa pratensis10 0005015150
Lipnice obecná3)Poa trivialis10 0005015150
Lipnice roční3)Poa annua10 00050110150
Lipnice smáčknutáPoa compressa10 000250,55150
Lnička setáCamelina sativa10 00040440100
Lupina bíláLupinus albus30 000100045010001000
Lupina úzkolistáLupinus angustifolius30 000100045010001000
Lupina žlutáLupinus luteus30 000100045010001000
Majoránka zahradniOriganum majorana10 000250,550,5
MákPapaver somniferum10 00050110100
MangoldBeta vulgaris20 00050050500300
Medyněk vlnatýHolcus lanatus10 0002511075
Meloun cukrovýCucumis melo10 00015070-100 ks
Meloun vodniCitrullus lanatus20 00010002501000100 ks
Metlice trsnatáDeschampsia cespitosa10 00025110150
Mrkev Mrkev krmnáDaucus carota10 0003033080
Okurka nakládačka Okurka salátováCucumis sativus10 00015070-400 ks
Oves hřebílkatýAvena strigosa30 00010005010001000
Oves nahýAvena nuda30 000100012010001000
Oves setýAvena sativa30 000100012010001000
Ovsík vyvýšený3)Arrhenatherum elatius10 00020088075
PaprikaCapsicum annuum10 0001501515010
Pastinák setýPastinaca sativa10 0001001010010
PažitkaAllium schoenoprasum10 0003033020
PetrželPetroselinum crispum10 0004044060
Pískavice řecké senoTrigonella foenum-graecum10 00050045450300/1501)
Pohanka hřebenitáCynosurus cristatus10 00025220150
Pohanka obecnáFagopyrum esculentum10 00060060600500
PórAllium porrum10 0007077080
Proso setéPanicum miliaceum10 00015015150500
Psárka luční3)Alopecurus pratensis10 000100330150
Psineček psí3)Agrostis canina10 000500,255150
Psineček tenký3)Agrostis capillaris10 000500,255150
Psineček veliký )Agrostis gigantea10 000500,255150
Psineček výběžkatý3)Agrostis stolonifera10 000500,255150
Pšenice setáTriticum aestivum30 000100012010001000
Pšenice špaldaTriticum spelta30 000100027010001000
Pšenice tvrdáTriticum durum30 000100012010001000
Pýr hřebenitýAgropyron cristatum10 00040440200
Pýr prostředníEfytrigia intermedia10 00015015150150
RajčeSolanum lycopersicum10 000207-5
ReveňRheum rhaponticum (Rheum rhabarbarum)10 00045045450135
Ředkev olejnáRaphamis sativus var. oleiformis10 00030030300250
Ředkvička ŘedkevRaphanus sativus10 0003003030050
Řepa krmnáBeta vulgaris20 00050050500200
Řepa salátováBeta vulgaris20 00050050500300
ŘepiceBrassica rapa10 000200770250
ŘepkaBrassica napus10 00020010100250
Řeřicha setáLepidium sativum10 0006066010
SalátLactuca sativa10 0003033015
Sléz přeslenitýMalva verticillata10 000505505
SlunečniceHelianthus annuus25 00010002001000250
SójaGlycine max30 000100050010001000
Srha hajníDactylis polygama10 000100330200
Srha laločnatá3)Dactylis glomerata10 000100330200
SvazenkaPhacelia tanacetifolia10 000300550100
Sveřep bezbramlý Bromus inermis10 0009099075
Sveřep horskýBromus marginatus10 00020020200200
Sveřep samužníkovitý3)Bromus catharticus10 00020020200200
Sveřep sitecký3)Bromus sitchensis10 00020020200200
Světlice barvířskáCarthamus tinctorius25 00090090900100
ŠalotkaAllium cepa10 0008088070
ŠpenátSpinacia oleracea10 00025025250150
Štírovník jednoletýLotus ornithopodioides10 00030330300/1501)
Štírovník růžkatýLotus corniculatus10 000200330300/1501)
Tolice dětelováMedicago lupulina10 000300550300/1501)
Tomka vonnáAnthoxanthum odoratum10 00025220150
Tritikalex Triticosecale30 000100012010001000
Trojštět žlutavý3)Trisetum jlavescens10 000500,5550
Troskut prstnatý3)Cynodon dactylon10 0005011050
TuřínBrassica napus var. napobrassica10 0002001010010
Tykev fíkolistáCucurbita ficifolia10 000350180350100 ks
Tykev obecnáCucurbita pepo20 00010007001000100 ks
Tykev velkoplodáCucurbita maxima20 00010007001000100 ks
Úročník bolhojAnthyllis vulneraria10 00060660300/1501)
Vičenec - plodOnobrychis viciifolia10 00060060600300/1501)
Vičenec- semenoOnobrychis viciifolia10 00040040400300/1501)
Vikev huňatáVicia villosa30 00010001001000500
Vikev panonskáVicia pannonica30 00010001201000500
Vikev setáVicia sativa30 00010001401000500
VodniceBrassica rapa10 0007077050
Vojtěška proměnliváMedicago x varia10 0003001050300/1501)
Vojtěška setáMedicago sativa10 000300550300/1501)
Zelí hlávkové bíléBrassica oleracea10 0001001010020
Zelí hlávkové červenéBrassica oleracea10 0001001010020
Zelí čínskéBrassica rapa10 0007077020
Zelí pekingskéBrassica rapa10 0007077050
ŽitoSecale cereale30 000100012010001000
1) Probengewicht für den Eingangs-/Ausgangsvegetationstest.
2) Die Klammern zeigen die Gewichte nach den ISTA-Regeln, wenn sie sich von den Gewichten nach den EU-Regeln unterscheiden.
3) Das Höchstgewicht der Partie kann auf 25 000 kg erhöht werden, wenn der Lieferant eine Genehmigung vom Institut erhalten hat."
8. In Anhang 5 lesen die Tabellen 3 und 4:
"Tabelle 3
Typ stanoveníLaboratorní vzorek nejméně (počet jednotek)Zkušební vzorek nejméně (počet jednotek)
Zkoušení čistoty (včetně zkoušení pravosti druhu)2 5002 500
Stanovení hmotnosti tisíce semen2 500podíl čistých pelet
Zkoušení klíčivosti2 500400
Početní stanovení semen jiných rostlinných druhů a choroboplodných útvarů10 0007 500
Početní stanovení semen jiných rostlinných druhů a choroboplodných útvarů (inkrustované a granulované osivo)25 00025 000
Velikostní třídění5 0001 000
Tabelle 4
Typ stanoveníLaboratorní vzorek nejméně (počet semen)Zkušební vzorek nejméně (počet semen)
Zkoušení pravosti druhu300100
Zkoušení klíčivosti2 000400
Zkoušení čistoty (pokud je vyžadováno)2 5002 500
Početní stanovení semen jiných rostlinných druhů a choroboplodných útvarů10 0007 500
“.

ČÁST TŘETÍ

Änderung des Erlasses über die Bestimmung anderer Sorten von Obstarten mit einer amtlich anerkannten Beschreibung, die als in das Staatliche Sortenbuch eingetragen gelten
Čl. III
Im Anhang des Erlasses Nr. 331 / 2017 Slg. wird über die Bestimmung anderer Sorten von Obstarten mit einer amtlich anerkannten Beschreibung, die als in das Staatliche Sortenbuch eingetragen gilt, das Wort "Major" gestrichen.

ČÁST ČTVRTÁ

FINANZIERUNG
Čl. IV
Diese Verordnung tritt am 15. Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Minister:
Ing. Milek v. r.

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungDekret Nr. 3 / 2018 Coll., zur Änderung des Dekrets Nr. 378 / 2010 Coll., zur Festlegung der Artenliste der gewachsenen Pflanzen, geändert durch Dekret Nr. 42 / 2014 Coll., und andere damit zusammenhängende Regelungen
Art der Vorschrift-
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum09.01.2018
In Kraft seit24.01.2018
In Kraft bis-
Status Gültig
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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