Regierungsverordnung Nr. 3 / 1966 Coll.
Regierungsverordnung über Beiträge der Empfänger von Urheberrechten und leitenden Künstlern zu Kulturmitteln
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.