Regierungsverordnung Nr. 3 / 1966 Coll.

Regierungsverordnung über Beiträge der Empfänger von Urheberrechten und leitenden Künstlern zu Kulturmitteln

Diese Vorschrift verweist auf

Keine ausgehenden Zusammenhänge.

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Keine eingehenden Zusammenhänge.

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