Regelung Nr. 3 / 1951 Coll.
Verordnung zur Festlegung des Zeitplans der gerichtlichen Gebühren und bestimmter Bestimmungen, die diese betreffen
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.