Gesetz Nr. 299 / 2009 Coll.
Gesetz zur Änderung des Gesetzes Nr. 569/1991
Diese Vorschrift verweist auf
Unbekannte Vorschrift
Ändert
Unbekannte Vorschrift
Wird aufgehoben durch
Unbekannte Vorschrift
Übergangsbestimmungen
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.