Gesetz Nr. 299 / 2009 Coll.

Gesetz zur Änderung des Gesetzes Nr. 569/1991

Diese Vorschrift verweist auf

Unbekannte Vorschrift
Ändert
Unbekannte Vorschrift
Wird aufgehoben durch
Unbekannte Vorschrift
Übergangsbestimmungen

Auf diese Vorschrift verweisen

Keine eingehenden Zusammenhänge.

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