Mitteilung des Finanzministeriums Nr. 296 / 2023 Coll.

Mitteilung des Finanzministeriums zur Frage der MF-Maßnahme Nr. 02 / 2023 zur Änderung der Liste der Waren mit geregelten Preisen, die durch MF-Verhältnis Nr. 01 / 2023 ausgegeben werden

Gültig Kommunikation
Textfassungen: 29.09.2023
296
Kommunikation
Finanzministerium
vom 20. September 2023
zur Ausgabe des Bereichs MF Nr. 02 / 2023 zur Änderung der Liste der Waren mit geregelten Preisen von MF Nr. 01 / 2023
Das Finanzministerium gibt gemäß § 10 des Gesetzes Nr. 526/1990 Slg. zu Preisen in der geänderten Fassung bekannt, dass es am 6. September 2023 einen Bereich von MF Nr. 02 / 2023 zur Änderung der Liste der Waren mit geregelten Preisen von MF Nr. 01 / 2023 herausgegeben hat.
Der Satz wurde am 7. September 2023 im Price Bulletin veröffentlicht und wird am 10. Dezember 2023 wirksam.
Finanzminister:
Ing. Stanjura v. r.

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungMitteilung des Finanzministeriums Nr. 296 / 2023 Slg., zur Frage des Bereichs MF Nr. 02 / 2023 zur Änderung der Warenliste mit geregelten Preisen, die durch das Verhältnis MF Nr. 01 / 2023 ausgegeben werden
Art der VorschriftKommunikation
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum29.09.2023
In Kraft seit-
In Kraft bis-
Status Gültig
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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