Gesetz Nr. 296 / 2008 Coll.
Gesetz über die Qualität und Sicherheit von menschlichen Geweben und Zellen, die für den menschlichen Gebrauch bestimmt sind, und über die Änderung der verwandten Gesetze (Gesetz über menschliche Gewebe und Zellen)
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
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Keine eingehenden Zusammenhänge.