Verordnung des Landwirtschaftsministeriums Nr. 296 / 2001 Coll.

Erlass des Landwirtschaftsministeriums zur Festlegung der Methode zur Beibehaltung der wirtschaftlichen Aufzeichnungen über Teiche und Aufzeichnungen der wirtschaftlichen Ergebnisse in den Fischereigebieten, Einzelheiten des Ausschreibungsverfahrens für die Ausübung der Fischereirechte in den Fischereigebieten und der beruflichen Kompetenz der Fischereibetriebe und zur Änderung des Erlasses des Ministeriums für Landwirtschaft, Forst und Aquakultur Nr. 103 / 1963 Coll., der durch die Durchführungsbestimmungen für das Fischereigesetz herausgegeben wird, geändert

Zeitliche Textfassungen

15.08.2001 Verkündet
In Kraft seit 15.08.2001
15.08.2001 Vorherige
In Kraft seit 15.08.2001 bis 31.03.2004

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