Dekret Nr. 295 / 2004 Coll.

Regierungsverordnung zur Aufhebung der Regierungsverordnung Nr. 31/1951 Slg. über den Kontakt der staatlichen Behörden und anderer Behörden mit Behörden und Behörden ausländischer Staaten

Diese Vorschrift verweist auf

Keine ausgehenden Zusammenhänge.

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Keine eingehenden Zusammenhänge.

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