Gefunden am Verfassungsgericht der Tschechischen Republik Nr. 295 / 1996 Coll.

Die Feststellung des Verfassungsgerichts der Tschechischen Republik vom 5. November 1996 im Falle der Nichtigerklärung des § 65 Abs. 2 Familiengesetzes Nr. 94 / 1963 Coll.

Diese Vorschrift verweist auf

Keine ausgehenden Zusammenhänge.

Auf diese Vorschrift verweisen

Keine eingehenden Zusammenhänge.

Favoriten
Browserverlauf