Gefunden am Verfassungsgericht der Tschechischen Republik Nr. 295 / 1996 Coll.
Die Feststellung des Verfassungsgerichts der Tschechischen Republik vom 5. November 1996 im Falle der Nichtigerklärung des § 65 Abs. 2 Familiengesetzes Nr. 94 / 1963 Coll.
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Keine ausgehenden Zusammenhänge.
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Keine eingehenden Zusammenhänge.