Regierungsverordnung Nr. 294 / 2002 Coll.

Regierungsverordnung zur Änderung des Regierungsdekrets Nr. 86/2001 Slg. zur Festlegung der Bedingungen für die Gewährung von finanzieller Unterstützung für die Platzierung von Grundstücken im Ruhestand und finanzielle Entschädigung für die Landbewirtschaftung und die Grundsätze für den Verkauf von Raps auf Land im Ruhestand, geändert durch das Regierungsdekret Nr. 454 / 2001 Slg.

Zeitliche Textfassungen

02.07.2002 Verkündet
In Kraft seit 02.07.2002
02.07.2002 Vorherige
In Kraft seit 02.07.2002 bis 31.12.2014

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