Gefunden am Verfassungsgericht der Tschechischen Republik Nr. 293 / 1996 Coll.

Die Feststellung des Verfassungsgerichts der Tschechischen Republik vom 25. September 1996 über die Verfassungsbeschwerde des Klägers Z. R. gegen das Urteil des Obersten Gerichtshofs von Prag vom 6. Februar 1996 S. zn. 7 bis 175 / 95, geändert durch die Änderungsordnung des Verfassungsgerichts der Tschechischen Republik vom 7. November 1996

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