Regierungsverordnung Nr. 291 / 2022 Coll.

Verordnung der Regierung über die Erhöhung der Rentenzuschläge im Jahr 2023

Gültig Verordnung In Kraft seit 01.01.2023
Inhalt
ANHANG
Regierungsverordnung
vom 26. September 2022
zur Erhöhung der Rentenzuschläge im Jahr 2023
Die Regierung beauftragt gemäß Artikel 8 Absatz 2 des Gesetzes Nr. 198/1993 Slg. über die Illegalität und den Widerstand des kommunistischen Regimes, geändert durch Gesetz Nr. 220/2011 Slg. und Gesetz Nr. 212 / 2016 Slg., und gemäß Artikel 2 (8) des Gesetzes Nr. 357/2005 Slg., über die Vergabe von Teilnehmern an den nationalen Kampf für die Schaffung und Befreiung von Tschechoslowakei.
§ 1
(1) Die Rentenzuschläge nach Regierungsdekret Nr. 622 / 2004 Coll., über die Bereitstellung einer Ergänzung zur Rente, um bestimmte Ungerechtigkeiten, die durch das kommunistische Regime im sozialen Bereich verursacht werden, in der durch Regierungsdekret Nr. 405 / 2005 Coll. und Regierungsdekret Nr. 369 / 2007 Coll. geändert durch Gesetz Nr. 357 / 2005 Coll., geändert durch die Vergabe von Teilnehmern im nationalen Kampf für die Bildung und Die Zulagen werden ab dem 1. Januar 2023 erhöht.
(2) Nach dem in Absatz 1 genannten Anstieg wird die Prämie auf die gesamte Krone aufgerundet.
§ 2
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.
Ministerpräsident:
Prof. Dr. Fiala, Ph.D., LL.M., v. r.
Stellvertretender Ministerpräsident und Minister für Arbeit und Soziales:
Ing. Jurečka v. r.

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungVerordnung der Regierung Nr. 291 / 2022 Slg. über die Erhöhung der Zusatzrenten im Jahre 2023
Art der VorschriftVerordnung
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum30.09.2022
In Kraft seit01.01.2023
In Kraft bis-
Status Gültig
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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