Regierungsverordnung Nr. 291 / 2019 Coll.
Regierungsverordnung über außergewöhnliche Arbeitsvisa für ukrainische Staatsangehörige, die in der Landwirtschaft, in der Nahrung oder in der Forstwirtschaft tätig sind
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Gesetz Nr. 326 / 1999
Wird durchgeführt durch
Gesetz über den Wohnsitz von Ausländern in der Tschechischen Republik und über d...
Regierungsverordnung Nr. 437 / 2023 Coll.
Hebt auf
Verordnung der Regierung über ein außergewöhnliches Arbeitsvisum für Staatsangeh...