Regierungsverordnung Nr. 291 / 2019 Coll.

Regierungsverordnung über außergewöhnliche Arbeitsvisa für ukrainische Staatsangehörige, die in der Landwirtschaft, in der Nahrung oder in der Forstwirtschaft tätig sind

Diese Vorschrift verweist auf

Keine ausgehenden Zusammenhänge.

Auf diese Vorschrift verweisen

Gesetz Nr. 326 / 1999
Gesetz über den Wohnsitz von Ausländern in der Tschechischen Republik und über d...
Wird durchgeführt durch
Regierungsverordnung Nr. 437 / 2023 Coll.
Verordnung der Regierung über ein außergewöhnliches Arbeitsvisum für Staatsangeh...
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