Das Verfassungsgericht fand Nr. 291 / 2008 Coll.
Die Feststellung des Verfassungsgerichts vom 29. Januar 2008 über den Antrag, die Bestimmungen des § 57 Abs. 5 des Gesetzes Nr. 337/1992 Slg. über die Verwaltung der Steuern und Gebühren in der Fassung des Gesetzes Nr. 230/2006 Slg.
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.