Dekret des Außenministers Nr. 29 / 1964 Coll.
Verordnung des Ministers für auswärtige Angelegenheiten über das Zollübereinkommen über die vorübergehende Einfuhr von Verpackungen, das Zollübereinkommen über die Erleichterung der Einfuhr von Waren, die bei Ausstellungen, Messen, Sitzungen oder ähnlichen Veranstaltungen ausgestellt oder verwendet werden, und das Zollübereinkommen über die vorübergehende Einfuhr von Ausrüstung erforderlich für die Durchsetzung der Beschäftigung
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