Regierungsverordnung Nr. 29 / 1959 Coll.
Verordnung über Zulassungen für ausländische Immobilien im Bau und Betrieb von unterirdischen Rohrleitungen für Treibstoffe und Öl
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.