Regierungsverordnung Nr. 289 / 2022 Coll.

Regierungsverordnung, die im Rahmen der Wohnungszulage aus staatlichen Sozialhilfe für den Zeitraum bis zum 31. Dezember 2022 die Beträge der Erhöhung der monatlichen normativen Wohnungskosten erhöht und die Regierungsverordnung Nr. 595 / 2006 Slg. über die Berechnung des Grundbetrags, der nicht vom Monatslohn bei der Ausführung der Entscheidung abgezogen werden darf, und über die Bestimmung des Betrags, über den der Lohn ohne Einschränkung den Haarschnitten unterliegt (die Verordnung über die Nichtverdienste)

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