Vollständiger Text des Gesetzes Nr. 289 / 2001 Coll.
Vollständiger Wortlaut des Gesetzes Nr. 200/1994 Slg., zur Vermessung, aus späteren Änderungen
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.