Vollständiger Text des Gesetzes Nr. 289 / 2001 Coll.

Vollständiger Wortlaut des Gesetzes Nr. 200/1994 Slg., zur Vermessung, aus späteren Änderungen

Diese Vorschrift verweist auf

Keine ausgehenden Zusammenhänge.

Auf diese Vorschrift verweisen

Keine eingehenden Zusammenhänge.

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