Verordnung des Gesundheitsministeriums und des Landwirtschaftsministeriums Nr. 289 / 1998 Coll.

Verordnung des Gesundheitsministeriums und des Landwirtschaftsministeriums zur Festlegung von Einzelheiten über die Zulassung von Arzneimitteln und den Geltungsbereich der veröffentlichten Informationen über die Zulassung der Verwendung eines nicht eingetragenen Arzneimittels

Zeitliche Textfassungen

10.12.1998 Verkündet
In Kraft seit 10.12.1998
10.12.1998 Vorherige
In Kraft seit 10.12.1998 bis 28.12.2000

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