Regierungsverordnung Nr. 286 / 2023 Coll.

Verordnung der Regierung über den Betrag der allgemeinen Bewertungsgrundlage für 2022, den Umrechnungssatz für die Anpassung der allgemeinen Bewertungsgrundlage für 2022, die Kürzungsgrenzwerte für die Festsetzung der Berechnungsgrundlage für 2024, die für 2024 festgesetzten Grundrentensätze und den Betrag der Erhöhung für 2024 und die Erhöhung der Renten für 2024

Diese Vorschrift verweist auf

Gesetz Nr. 155/1995
Rentenversicherung
Führt durch

Auf diese Vorschrift verweisen

Keine eingehenden Zusammenhänge.

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