Verordnung Nr. 281 / 2001 Slg.
Verordnung des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport zur Umsetzung von § 9 Absatz 3 Buchstabe a des Gesetzes Nr. 240/2000 Slg., über Krisenmanagement und über die Änderung bestimmter Gesetze (Krisengesetz)
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Keine ausgehenden Zusammenhänge.
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Keine eingehenden Zusammenhänge.