Dekret Nr. 280 / 2018 Coll.

Verordnung über die Bestimmung von Tätigkeiten, die ein Arzt ohne fachliche Aufsicht und ohne fachliche Aufsicht auf der Grundlage von fachlicher Kompetenz durchführen kann

Diese Vorschrift verweist auf

Keine ausgehenden Zusammenhänge.

Auf diese Vorschrift verweisen

Keine eingehenden Zusammenhänge.

Favoriten
Browserverlauf