Dekret Nr. 280 / 2014 Coll.

Verordnung zur Änderung des Erlasses Nr. 418 / 2003 Slg., zur Festlegung einer detaillierteren Definition der Überschrift und des Betrags der öffentlichen Krankenkassen von Krankenversicherungsunternehmen, der Bedingungen für ihre Gründung, Verwendung, Zulässigkeit der Mittelübertragungen zwischen ihnen und ihrer Verwaltung, der Kosten für die Tätigkeiten von Krankenversicherungsunternehmen, die von den Mitteln des Grundfonds abgedeckt sind, einschließlich des Verfahrens zur Berechnung dieser Grenze, in der geänderten

Zeitliche Textfassungen

01.01.2015 Aktuell
In Kraft seit 01.01.2015
02.12.2014 Verkündet
In Kraft seit 02.12.2014
02.12.2014 MINULE_NEUCINNE
In Kraft seit 02.12.2014 bis 31.12.2014

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