Gefunden am Verfassungsgericht der Tschechischen Republik Nr. 280 / 1996 Coll.
Die Feststellung des Verfassungsgerichts der Tschechischen Republik vom 9. Oktober 1996 über die Nichtigerklärung der Bestimmungen des Artikels 22 Absatz 4 des Gesetzes Nr. 72/1994, die bestimmte Miteigentumsbeziehungen mit Gebäuden und bestimmte Eigentumsverhältnisse mit Wohnungen und nichtwohnlichen Räumen regelt und bestimmte Gesetze (Gesetz über Wohnen) ergänzt, geändert durch Gesetz Nr. 273/1994, Slg. 1992, Slg.
Zeitliche Textfassungen
20.11.1996
Verkündet
In Kraft seit 20.11.1996
Novellierungen
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