Gefunden am Verfassungsgericht der Tschechischen Republik Nr. 280 / 1995 Coll.
Das Verfassungsgericht fand vom 25. Oktober 1995 über die Nichtigerklärung bestimmter Bestimmungen der allgemein verbindlichen Entscheidungen der Gemeinde Kostika über die Aufrechterhaltung der Ordnung in der Gemeinde und über örtliche Gebühren
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Keine ausgehenden Zusammenhänge.
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