Mitteilung des Außenministeriums Nr. 28 / 1995 Coll.

Mitteilung des Ministeriums für auswärtige Angelegenheiten über die Aushandlung des Abkommens zwischen dem Ministerium für Industrie und Handel der Tschechischen Republik und dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Sicherheit der Reaktoren der Bundesrepublik Deutschland über die Durchführung gemeinsamer Pilotprojekte für Umweltschutz zur Verringerung der Umweltverschmutzung über Grenzen

Gültig
ANHANG
GEMEINSCHAFT
Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten
Das Außenministerium erklärte, dass am 19. Dezember 1994 das Abkommen zwischen dem Ministerium für Industrie und Handel der Tschechischen Republik und dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Sicherheit der Reaktoren der Bundesrepublik Deutschland über die Durchführung gemeinsamer Pilotprojekte zum Schutz der Umwelt zur Verringerung der Umweltverschmutzung durch die Grenze in Prag unterzeichnet wurde.
Das Abkommen trat am 19. Dezember 1994 gemäß Artikel 4 in Kraft.
Der Wortlaut des Abkommens kann vom Ministerium für auswärtige Angelegenheiten und dem Ministerium für Industrie und Handel konsultiert werden.

Melden Sie sich an für Notizen, Favoriten und Benachrichtigungen

Bewertung:

Kommentare 0

Um Kommentare zu schreiben, bitte melden Sie sich an.

Informationen zur Vorschrift

ZitierungMitteilung des Ministeriums für auswärtige Angelegenheiten Nr. 28 / 1995 Slg. über die Aushandlung des Abkommens zwischen dem Ministerium für Industrie und Handel der Tschechischen Republik und dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Sicherheit der Reaktoren der Bundesrepublik Deutschland über die Durchführung gemeinsamer Pilotprojekte für Umweltschutz zur Verringerung der Umweltverschmutzung über Grenzen
Art der Vorschrift-
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum22.02.1995
In Kraft seit-
In Kraft bis-
Status Gültig
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
Favoriten
Browserverlauf