Vollständiger Text des Gesetzes Nr. 28 / 1972 Coll.

Gesetz über die nationalen Ausschüsse (vollständiger Text, wie mit Wirkung für die Tschechische Sozialistische Republik aus späteren rechtlichen Änderungen und Ergänzungen)

Diese Vorschrift verweist auf

Keine ausgehenden Zusammenhänge.

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