Das Verfassungsgericht fand Nr. 276 / 2001 Coll.
Die Feststellung des Verfassungsgerichts vom 27. Juni 2001 über den Antrag auf Nichtigerklärung bestimmter Bestimmungen von Teil Fünf des "Administrativen Gerichtshofs" des Gesetzes Nr. 99 / 1963 Coll., des Zivilgesetzbuchs, in der geänderten Fassung und gegebenenfalls des gesamten Teils des Zivilgesetzbuchs
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
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Keine eingehenden Zusammenhänge.