Act Nr. 275 / 2025 Coll.

Gesetz zur Änderung bestimmter Gesetze im Zusammenhang mit der Annahme des Gesetzes über die einmalige Entschädigung von Personen, die von der Staatssicherheit erzwungen werden, um aus der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik und dem Gesetz über die einmalige Entschädigung für den Schutz vor politischen Gründen zu verzichten

Gültig Recht In Kraft seit 01.09.2025
275
DIE RECHT
vom 2. Juli 2025
zur Änderung bestimmter Gesetze im Zusammenhang mit der Annahme des Gesetzes über die einmalige Entschädigung von Personen, die von der Staatssicherheit erzwungen werden, um aus der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik und dem Gesetz über die einmalige Entschädigung für die Schutzaufsicht für politische Gründe
Das Parlament hat über dieses Gesetz der Tschechischen Republik entschieden:

ČÁST PRVNÍ

Änderung des Zivilgesetzbuchs
Čl. I
In Artikel 317 Absatz 2 des Gesetzes Nr. 99 / 1963 Slg., Zivilgesetzbuch, geändert durch Gesetz Nr. 118 / 1995 Slg., Gesetz Nr. 30 / 2000 Slg., Gesetz Nr. 112 / 2006 Slg., Gesetz Nr. 401 / 2012 Slg., Gesetz Nr. 191 / 2020 Slg., Gesetz Nr. 588 / 2020 Slg., Gesetz Nr. 286 / 2021 Slg.

ČÁST DRUHÁ

Änderung des Einkommensteuergesetzes
Čl. II
In Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe f des Gesetzes Nr. 586 / 1992 Slg., über Einkommensteuern, geändert durch Gesetz Nr. 259 / 1994 Slg., Gesetz Nr. 492 / 2000 Slg., Gesetz Nr. 357 / 2005 Slg., Gesetz Nr. 344 / 2013 Slg., Gesetz Nr. 267 / 2014 Slg., Gesetz Nr. 297 / 2021 Sl. und Die folgenden Punkte 7 und 8 werden addiert:
"7. eine einmalige Entschädigung, die vom Staat nach dem Gesetz über die einmalige Entschädigung von Personen gezahlt wird, die von der Staatssicherheit gezwungen wurden, die Tschechoslowakische Sozialistische Republik zu verurteilen,
8. einmalige Entschädigung, die der Staat im Rahmen des Gesetzes über die Entschädigung für die Schutzaufsicht aus politischen Gründen bezahlt hat, '.

ČÁST TŘETÍ

Änderung des Lebens- und Existenzminimumgesetzes
Čl. III
In Artikel 7 Absatz 2 Buchstabe h des Gesetzes Nr. 110 / 2006 Slg., über Leben und bestehende Minderheit, geändert durch Gesetz Nr. 261 / 2007 Slg., Gesetz Nr. 458 / 2011 Slg., Gesetz Nr. 44 / 2013 Slg., Gesetz Nr. 344 / 2013 Slg., Gesetz Nr. 252 / 2014 Slg., Gesetz Nr. 297 / 2021 Coll.
"2. die erhaltene Entschädigung, die Entschädigung für Sachschäden, die Leistung der Vermögensversicherung, den Tod und die Beerdigung nach besonderen Rechtsvorschriften, die Entschädigung für die Schadensersatzversicherung, die Mittel für die Beseitigung der Folgen einer Naturkatastrophe, die einmalige Entschädigung, die der Staat einer Person im Zusammenhang mit einem außergewöhnlichen Auftreten in den Räumlichkeiten der Munitionslager von Vlachovice gezahlt hat- Vrbětice, der vom Staat gezahlte einmalige Barbetrag an eine Person, die unter Verstoß gegen das Gesetz sterilisiert wurde, die vom Staat gezahlte einmalige Entschädigung für eine Person, die aus politischen Gründen vollständig oder teilweise vom Staat bezahlt wurde",

ČÁST ČTVRTÁ

FINANZIERUNG
Čl. IV
Dieses Gesetz wird am ersten Tag des Kalendermonats nach seiner Veröffentlichung wirksam.
Pekarová Adamová v. r.
Pavel v. r.
Fiala v. r.

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungGesetz Nr. 275 / 2025 Slg., zur Änderung bestimmter Gesetze im Zusammenhang mit der Annahme des Gesetzes über die einmalige Entschädigung von Personen, die von der staatlichen Sicherheit erzwungen werden, um aus der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik und dem Gesetz über die einmalige Entschädigung für die Schutzaufsicht für politische Gründe
Art der VorschriftRecht
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum05.08.2025
In Kraft seit01.09.2025
In Kraft bis-
Status Gültig
Parlamentsdrucksache: Drucksache Nr. 874
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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