Verordnung Nr. 270/2004 Slg.
Bestellen Sie, wie Sie den beizulegenden Zeitwert der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten der CIU messen und wie Sie den aktuellen Wert der Anteile oder Anteile der CIU ermitteln können
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.