Mitteilung der tschechischen Telekommunikationsbehörde Nr. 27 / 2004 Coll.
Mitteilung der tschechischen Telekommunikationsbehörde über die Mitteilung der Änderung Nr. 2 des Nummerierungsplans für öffentliche Telefonnetze
Gültig
ANHANG
GEMEINSCHAFT
Tschechische Telekommunikation
vom 12. Januar 2004
über die Ankündigung der Änderung Nr. 2 des Nummerierungsplans für öffentliche Telefonnetze
Die tschechische Telekommunikationsbehörde gibt bekannt, dass sie gemäß § 68 Abs. 4 des Gesetzes Nr. 151 / 2000 Coll., über die Telekommunikation und über die Änderung anderer Gesetze, geändert, Änderung Nr. 2 des Nummerierungsplans der öffentlichen Telefonnetze angekündigt hat. Diese Änderung ändert und ergänzt den Nummerierungsplan der öffentlichen Telefonnetze vom 6. September 2000, geändert durch Änderungsantrag Nr. 1 vom 24. Juni 2002, der an den betreffenden Netzbetreibern und Dienstleistungsanbietern und anderen Einrichtungen verbindlich ist, die an der Nutzung des Nummerierungsplans der öffentlichen Telefonnetze teilnehmen können.
Nach der gleichen Vorschrift des Gesetzes veröffentlichte die tschechische Fernmeldebehörde diesen Änderungsantrag Nr. 2 des Nummerierungsplans der öffentlichen Fernsprechnetze im Telekommunikationsbulletin vom 20. Oktober 2003 in Höhe von 10, in dem normativen Abschnitt "A" unter Punkt 192. Zu diesem Zeitpunkt wurde Änderungsantrag 2 des Nummerierungsplans für öffentliche Telefonnetze gültig.
Vorsitzender:
Ing. Steamer v. r.
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Informationen zur Vorschrift
| Zitierung | Mitteilung der tschechischen Telekommunikationsbehörde Nr. 27/2004 Slg. über die Mitteilung der Änderung Nr. 2 des Nummerierungsplans der öffentlichen Telefonnetze |
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| Art der Vorschrift | - |
| Autor | - |
| Sammlung | Gesetzessammlung |
| Verkündungsdatum | 23.01.2004 |
|---|---|
| In Kraft seit | - |
| In Kraft bis | - |
| Status | Gültig |
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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