Mitteilung des Außenministeriums Nr. 27 / 1995 Coll.
Mitteilung des Ministeriums für auswärtige Angelegenheiten über den Zugang der Tschechischen Republik zum Übereinkommen über die Kontrolle und Kennzeichnung von Edelmetallartikeln
Gültig
ANHANG
GEMEINSCHAFT
Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten
Das Außenministerium erklärt, dass am 15. November 1972 das Übereinkommen über die Kontrolle und Kennzeichnung von Edelmetallartikeln in Wien angenommen wurde.
Die Charta über den Zugang der Tschechischen Republik zum Übereinkommen über die Kontrolle und Kennzeichnung von Edelmetallwaren wurde am 2. August 1994 bei der Regierung des Königreichs Schweden hinterlegt.
Das Übereinkommen trat am 27. Juni 1975 gemäß Artikel 16 Absatz 2 in Kraft. Sie trat am 2. November 1994 für die Tschechische Republik gemäß Artikel 12 Absatz 5 in Kraft.
Der Wortlaut des Übereinkommens kann vom Ministerium für auswärtige Angelegenheiten und dem Ministerium für Industrie und Handel konsultiert werden.
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Informationen zur Vorschrift
| Zitierung | Mitteilung des Ministeriums für auswärtige Angelegenheiten Nr. 27 / 1995 Coll. über den Zugang der Tschechischen Republik zum Übereinkommen über die Kontrolle und Kennzeichnung von Edelmetallwaren |
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| Art der Vorschrift | - |
| Autor | - |
| Sammlung | Gesetzessammlung |
| Verkündungsdatum | 22.02.1995 |
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| In Kraft seit | - |
| In Kraft bis | - |
| Status | Gültig |
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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