Das Verfassungsgericht fand Nr. 269 / 2010 Coll.

Die Feststellung des Verfassungsgerichts vom 7. September 2010 über die Nichtigerklärung der Bestimmungen des § 3 Absatz 4 des Gesetzes Nr. 236/1995 Slg. über das Gehalt und andere Formalitäten in Bezug auf die Erfüllung der Aufgaben der Vertreter der staatlichen Behörde und bestimmter Staatsorgane und Richter und Mitglieder des Europäischen Parlaments, geändert durch Gesetz Nr. 418/2009 Slg., in Bezug auf den Richter

Zeitliche Textfassungen

20.09.2010 Verkündet
In Kraft seit 20.09.2010

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