Gesetz Nr. 269 / 1998
Gesetz zur Änderung des Gesetzes Nr. 500/1990 Slg. über die Zuständigkeit der Einrichtungen der Tschechischen Republik bei der Übertragung des Staatsbesitzes auf andere juristische oder natürliche Personen, geändert, Gesetz Nr. 569 / 1991 Slg., auf dem Landfonds der Tschechischen Republik, geändert, und Gesetz Nr. 162 / 1997 Slg., über die Ausgabe von Staatsanleihen für die Finanzierung von Maßnahmen zur Eliminierung der
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
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Keine eingehenden Zusammenhänge.