Gefunden am Verfassungsgericht der Tschechischen Republik Nr. 269 / 1996 Coll.
Gegründet durch das Verfassungsgericht der Tschechischen Republik vom 24. September 1996 über die Nichtigerklärung der Bestimmungen von § 250f Zivilgesetzbuch
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Keine ausgehenden Zusammenhänge.
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Keine eingehenden Zusammenhänge.