Verordnung Nr. 269/1993 Slg.
Verordnung des Finanzministeriums zur Festlegung detaillierter Bedingungen für die Schaffung und Nutzung des Krankenversicherungsfonds
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.