Mitteilung des Finanzministeriums Nr. 267 / 2021 Coll.

Mitteilung des Finanzministeriums über die MF-Maßnahme Nr. 02 / 2021 zur Änderung der Liste der Waren mit geregelten Preisen, die durch MF-Verhältnis Nr. 01 / 2021 ausgegeben werden

Gültig Kommunikation
Textfassungen: 14.07.2021
267
GEMEINSCHAFT
Finanzministerium
vom 2. Juli 2021
zur Ausgabe des Bereichs MF Nr. 02 / 2021 zur Änderung der Liste der Waren mit geregelten Preisen von MF Nr. 01 / 2021
Das Finanzministerium gibt gemäß § 10 des Gesetzes Nr. 526 / 1990 Slg. zu Preisen in der geänderten Fassung bekannt, dass es am 25. Juni 2021 eine Ausgabe der MF-Ausgabe Nr. 02 / 2021 zur Änderung der Liste der Waren mit regulierten Preisen von MF Nr. 01 / 2021 herausgegeben hat.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Finanzminister:
JUDr. Schiller, Ph.D., v. r.

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungMitteilung des Ministeriums für Finanzen Nr. 267 / 2021 Coll., zur Ausgabe des Bereichs MF Nr. 02 / 2021 zur Änderung der Liste der Waren mit regulierten Preisen von MF Nr. 01 / 2021
Art der VorschriftKommunikation
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum14.07.2021
In Kraft seit-
In Kraft bis-
Status Gültig
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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