Dekret Nr. 261 / 2004 Coll.
Verordnung über die Formalitäten und die Art und Weise, in der das Tagebuch des Wertpapierhändlers aufbewahrt wird, und die Grundsätze für die Aufbewahrung von Aufzeichnungen von akzeptierten und übermittelten Anweisungen durch den Wertpapiervermittler
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.