Gesetz Nr. 261 / 2001 Coll.

Gesetz über die Bereitstellung eines einmaligen Geldes an die Teilnehmer des nationalen Kampfes für Befreiung, politische Gefangene und Personen aus rassischen oder religiösen Gründen konzentriert in militärischen Arbeitslagern und zur Änderung des Gesetzes Nr. 39 / 2000 Coll., über die Bereitstellung eines einmaligen Geldes an Mitglieder der Tschechoslowakischen ausländischen Armeen und Allied Armeen zwischen 1939 und 1945

Zeitliche Textfassungen

01.01.2014 Vorherige
In Kraft seit 01.01.2014 bis 31.12.2023
26.07.2001 Verkündet
In Kraft seit 26.07.2001
26.07.2001 Vorherige
In Kraft seit 26.07.2001 bis 31.12.2013

Novellierungen

Unbekannte Vorschrift
01.01.2014
Favoriten
Browserverlauf