Das Verfassungsgericht fand keine 261 / 2000 Coll.
Die Feststellung des Verfassungsgerichts vom 4. Juli 2000 über die Nichtigerklärung des Teils I des Anhangs des Gesetzes Nr. 126/1992, über den Schutz des Zeichens und des Namens des Roten Kreuzes und des Tschechoslowakischen Roten Kreuzes
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.