Das Verfassungsgericht fand keine 261 / 2000 Coll.

Die Feststellung des Verfassungsgerichts vom 4. Juli 2000 über die Nichtigerklärung des Teils I des Anhangs des Gesetzes Nr. 126/1992, über den Schutz des Zeichens und des Namens des Roten Kreuzes und des Tschechoslowakischen Roten Kreuzes

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Keine ausgehenden Zusammenhänge.

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