Gesetz Nr. 260 / 2014 Coll.

Gesetz zur Änderung des Gesetzes Nr. 239 / 2013 Slg., zur Änderung des Gesetzes Nr. 56 / 2001 Slg., über die Bedingungen für den Betrieb von Fahrzeugen auf der Straße und zur Änderung des Gesetzes Nr. 168 / 1999 Slg., über die Versicherung der Haftung für Schäden, die durch den Fahrzeugbetrieb verursacht werden, und über die Änderung von bestimmten verwandten Gesetzen (Gesetz über die Versicherung der Haftung vom Fahrzeugbetrieb), geändert, Gesetz Nr. 307 / 1999 Slg.

Diese Vorschrift verweist auf

Keine ausgehenden Zusammenhänge.

Auf diese Vorschrift verweisen

Act Nr. 239 / 2013 Coll.
Gesetz zur Änderung des Gesetzes Nr. 56 / 2001 Slg. über die Bedingungen für den...
Wird geändert durch
Act Nr. 239 / 2013 Coll.
Gesetz zur Änderung des Gesetzes Nr. 56 / 2001 Slg. über die Bedingungen für den...
Führt Übergangsbestimmungen ein
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