Maßnahme Nationalversammlung Nr. 26 / 1956 Coll.
Gesetzliche Maßnahme zur Vereinigung von Disziplinarvorschriften im Bereich des Kommunikationsministeriums
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.