Dekret Nr. 259 / 2004 Coll.
Verordnung über die Art der beruflichen Tätigkeit eines Wertpapierhändlers, der durch einen Broker, die Art der professionellen Spezialisierung eines Brokers und auf dem Brokeragetest durchgeführt wird
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.