Dekret Nr. 259 / 2004 Coll.

Verordnung über die Art der beruflichen Tätigkeit eines Wertpapierhändlers, der durch einen Broker, die Art der professionellen Spezialisierung eines Brokers und auf dem Brokeragetest durchgeführt wird

Diese Vorschrift verweist auf

Keine ausgehenden Zusammenhänge.

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Keine eingehenden Zusammenhänge.

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