Vollständiger Wortlaut des Gesetzes Nr. 259 / 1996 Slg.
Gesetz über die Wirtschaftskammer der Tschechischen Republik und die Agrarkammer der Tschechischen Republik (vollständiger Text wie folgt aus nachfolgenden Änderungen und Ergänzungen)
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.