Regierungsverordnung Nr. 255 / 2022 Coll.

Verordnung über die Entschädigung für Einkommensverluste nach Invalidität oder Invalidität, die sich aus einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit von Soldaten bei der Ausübung militärischer wesentlicher oder Ersatzdienst- und Militärübungen ergibt, über die Entschädigung für Lohnverluste nach Invalidität oder Behinderung aufgrund eines Berufsunfalls oder einer Berufskrankheit und über die Entschädigung für die Kosten der Pflege von Überlebenden (Verordnung über die Entschädigung für Soldaten und Überlebende)

Gültig Verordnung In Kraft seit 01.09.2022
255
Regierungsverordnung
vom 17. August 2022
über die Anpassung der Entschädigung für Einkommensverluste nach Beendigung der Arbeitsunfähigkeit oder Invalidität infolge eines Berufsunfalls oder einer Berufskrankheit von Soldaten bei der Ausübung militärischer wesentlicher oder Ersatzdienste und militärischer Übungen, die Anpassung der Entschädigung für Gehaltsverluste nach Beendigung der Dienstunfähigkeit oder Invalidität infolge eines Berufsunfalls oder einer Krankheit und die Anpassung der Erstattung der Wartungskosten von Überlebenden (Verordnung über die Entschädigung für Soldaten und Überlebende)
Die Regierung bestellt gemäß § 127 Abs. 3 des Gesetzes Nr. 221 / 1999 Slg., über professionelle Soldaten, geändert durch Gesetz Nr. 272 / 2009 Slg. und Gesetz Nr. 332 / 2014 Slg.:
§ 1
Bei der Berechnung der Kosten für die Instandhaltung von Überlebenden (nachfolgend "Kopensation"), die einem Soldaten oder Hinterbliebenen im Rahmen einer anderen Rechtsvorschriften zuzurechnen sind, werden die Ausgleichszahlungen für den Einkommensverlust nach Beendigung der Arbeitsunfähigkeit oder Anerkennung der Ungültigkeit, die sich aus einem Unfall oder einer Berufskrankheit ergibt, und die Erstattung der Kosten für die Instandhaltung von Hinterblieben (nachfolgend "Kopensation" genannt) auf einen Soldaten oder Hinterbliebenenen im Rahmen einer anderen Rechtsvorschriften um 2.
§ 2
Die Anpassung der in Artikel 1 vorgesehenen Entschädigung erfolgt für die Soldaten oder Überlebenden ab dem 1. September 2022, sofern der Anspruch des Soldaten oder Überlebenden vor dem 1. September 2022 erworben wurde.
§ 3
Die Berichtigung des in Artikel 1 vorgesehenen Ausgleichs erfolgt auch dann, wenn der Anspruch des Soldats oder der Überlebenden zwischen dem 1. September 2022 und dem 31. Dezember 2022 aufgetreten ist.
§ 4
Die Entschädigung wird ohne Antrag eines Soldaten oder Hinterbliebenen berichtigt; sie ist auf Antrag in Fällen vorzunehmen, in denen die Erstattung nicht allein auf eine Erhöhung der Invaliditätsrente nach den Sozialversicherungsgesetzen oder der Rentenversicherung zurückzuführen ist.
§ 5
Effizienz
Diese Verordnung tritt am 1. September 2022 in Kraft.
Ministerpräsident:
Prof. Dr. Fiala, Ph.D., LL.M., v. r.
Verteidigungsminister:
Mgr. Chernochová v. r.

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungRegierungsverordnung Nr. 255 / 2022 Slg. über die Anpassung der Entschädigung für Einkommensverluste nach Beendigung der Arbeitsunfähigkeit oder Ungültigkeit infolge eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit von Soldaten bei der Ausübung militärischer wesentlicher oder Ersatzdienste und militärischer Übungen, über die Anpassung der Entschädigung für Gehaltsverluste nach Beendigung der Dienstunfähigkeit oder auf Invalidität infolge eines Berufsunfalls oder einer Berufskrankheit und über die Anpassung der Kosten für
Art der VorschriftVerordnung
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum31.08.2022
In Kraft seit01.09.2022
In Kraft bis-
Status Gültig
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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