Das Verfassungsgericht fand Nr. 253 / 2010 Coll.

Das Verfassungsgericht fand vom 8. Juli 2010 über die Nichtigerklärung von Artikel 13 des Gesetzes Nr. 82/1998 Slg., über die Haftung für Schäden, die bei der Ausübung öffentlicher Gewalt durch Entscheidung oder durch Missstände und Änderung des Gesetzes Nr. 358/1992 Slg., über Notare und ihre Tätigkeiten (Notarialauftrag), geändert

Zeitliche Textfassungen

30.08.2010 Verkündet
In Kraft seit 30.08.2010

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