Dekret Nr. 252 / 2022 Coll.

Dekret zur Änderung des Dekrets Nr. 2 / 2019 Coll., zur Registrierung von verdeckten Blöcken

Gültig Ordnung In Kraft seit 01.01.2023
Inhalt
ANHANG
Ordnung
vom 15. August 2022
zur Änderung des Erlasses Nr. 2 / 2019 Slg., über die Registrierung von verdeckten Blöcken
Die Tschechische Nationalbank sieht gemäß § 32 Abs. 6 des Gesetzes Nr. 190/2004 Slg. auf Anleihen, geändert durch Gesetz Nr. 307 / 2018 Slg.:
Čl. I
Dekret Nr. 2 / 2019 Coll., zur Registrierung von verdeckten Blöcken, wird wie folgt geändert:
1. in § 2 b) (1):
„1. die eindeutige Identifizierung des abgedeckten Blocks, der mit dem Code identisch ist, der die Kennung des Deckungsportfolios des betreffenden abgedeckten Blocks gemäß Anhang XVII Nummer 5.2.1 der Durchführungsverordnung (EU) 2021/451 der Kommission vom 17. Dezember 2020 zur Festlegung technischer Durchführungsstandards für die Anwendung der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Meldung von Institutionen für Aufsichtszwecke und zur Aufhebung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 6 ist.
2. In Artikel 2 Buchstabe b) werden am Ende des Textes in Nummer 3 die Worte "," die europäische Anleihe (Premium) "oder ihre Übersetzung in die Amtssprache der Europäischen Union" hinzugefügt.
3. in Absatz 2 Buchstabe b (4):
"4. Grenzwerte und andere Bedingungen über das durch die Emissionsbedingungen, denen der Emittent sich verpflichtet hat, dem Anleiherecht nachzukommen."
4. In Artikel 2 Buchstabe b werden folgende Nummern 10 bis 12 angefügt:
„10. Gesamtwert der Liquiditätsreserve für Prüfzwecke gemäß § 28aa Absatz 1 des Anleiherechts;
11. Wert der maximalen kumulativen Nettoliquiditätsabflüsse aus dem abgedeckten Block für die folgenden 180 Tage zum Zwecke der Prüfung gemäß Abschnitt 28aa Absatz 1 des Bondgesetzes;
12. Bedingungen für die Strukturen der Erneuerbaren Reife gemäß Artikel 28ab des Anleihegesetzes, wenn der Emittent Anleihen mit diesen Merkmalen ausgibt, '.
5. In Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe b werden die Worte "und Investmentgesellschaften" gestrichen.
6. In Artikel 3 wird am Ende des Absatzes 2 der Punkt durch ein Komma ersetzt und der folgende Buchstabe h angefügt:
"(h) das Fälligkeitsdatum der Kreditforderung."
7. Artikel 3 Absatz 3 Buchstabe d:
„(d) Art, Datum der Verhandlungen, effektives Datum, Fälligkeitsdatum und, im Falle eines Derivates, Name der anderen Gegenpartei des Derivates,“
8. In Artikel 3 wird folgender Absatz 4 angefügt:
"(4) Zusätzlich zu den in Absatz 2 genannten Informationen umfassen die Informationen über den Vermögenswert im Deckungspool, der als Liquiditätsreserve dient, mindestens Folgendes:
a) die Art des Deckungsvermögens nach § 28aa Absatz 3 des Anleihegesetzes, mit
1. Die in Artikel 28aa Absatz 3 Buchstabe a des Anleiherechts genannten Vermögenswerte werden gemäß Artikel 10 bis 12 der Delegierten Verordnung (EU) 2015 / 61 der Kommission vom 10. Oktober 2014 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 575 / 2013 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Liquiditätsdeckungsanforderungen in der geänderten Fassung gemeldet —
2. die Vermögenswerte gemäß § 28aa Absatz 3 Buchstabe b des Anleihegesetzes werden durch die Art der Forderung angegeben;
b) den Wert des Falles für die Zwecke des § 28aa des Anleihegesetzes.
9. Artikel 5 Absatz 2 Buchstabe c
„(c) das Fälligkeitsdatum der Ausgabe,
10. In Artikel 5 Absatz 2 Buchstabe f werden die Worte "und unbezahlt" nach dem Wort "besetzt" eingefügt.
11. In Artikel 7 ist am Ende von Absatz 3 der Satz "Bei den in Artikel 2 Buchstaben b und 11 genannten Informationen genügt die monatliche Aktualisierung."
Čl. II
Effizienz
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.
Gouverneur:
v. Ing. Mora, M.E., v. r.

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungDekret Nr. 252 / 2022 Coll., zur Änderung des Dekrets Nr. 2 / 2019 Coll., zur Registrierung von verdeckten Blöcken
Art der VorschriftOrdnung
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum31.08.2022
In Kraft seit01.01.2023
In Kraft bis-
Status Gültig
Rechtsgebiete: Verwaltungsrecht
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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